Ad-hoc | IVU Traffic Technologies AG beschließt Aktienrückkauf ab 08. Januar 2024
Berlin, 08. Januar 2024 | Der Vorstand der IVU Traffic Technologies AG hat heute ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Grundlage für den Beschluss bildet die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu den nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zwecken zu erwerben.
Der Vorstand plant, im Zeitraum vom 08.01.2024 bis 30.04.2024 bis zu 100.000 Aktien (entsprechend 0,56 % des Grundkapitals) im Wert von maximal 1.600.000 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse (XETRA-Handel) zurückzukaufen. Der Aktienrückkauf wird durch ein unabhängiges Kreditinstitut nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird.
Die IVU Traffic Technologies AG wird auf der Internetseite der Gesellschaft www.ivu.de unter der Rubrik Investoren/IVU-Aktie über den Verlauf des Rückkaufs berichten.
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